Postvorschußbriefe mit Dienstmarken (81)

 

Siehe auch Rundbrief 90 Seite 25.

 

Im §2 des „Regulativs über die geschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst-Angelegenheiten“ vom 28. November 1869 heißt es: Die Frankirung der gewöhnlichen Briefe und der Post-Anweisungen, welche nach einem Orte innerhalb des Norddeutschen Postbezirks bestimmt sind, erfolgt Seitens der absendenden Behörden durch Aufkleben von Dienst-Freimarken im Betrage des tarifmäßigen Portos.

Dienstmarken waren also weder für Auslandssendungen, noch Paket-, Wert- oder Vorschuss-Sendungen gedacht. Eine Genehmigung zum Dienstmarkengebrauch über normale Briefe und Postanweisungen hinaus haben wir bisher nicht gefunden.

 

Aufgabeort

Datum

Zielort

Frankatur

Quelle

im RB

Merseburg

17. 1. 70

Halle

½ (2x) Gr.

Marke fehlt

S. Bulang

75-27

Oppeln

19. 1. 70

Tarnowitz

1 + 2 Gr.

Dr. J. Schaaf

52-32

Posen

7. 5.

Gnesen

1 + 2 Gr.

H. J. Holz

89-19

Runkel

6. 1. (71)?

Niedertiefenbach

1 + 2 Gr.

W. Kraus

88-19

Schwarzenberg

21. 12. 71

Hamburg

¼(6x)+1 Gr.

53. Ladewig

52-32

Vöhl

31. 3. 71

Battenberg

½ + 1 Gr.

+Taxe

144. Rauhut

90-25

Wesel

17. 1.

Hamm

1 Gr.

+ Taxe „7“

H. J. Holz

89-18