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Postfracht vom Deutschen Reich nach
Bulgarien 31.10.1892 – 30.11.1895
Bedingungen
In diesem Zeitraum gibt es für Postfracht 2 Beförderungswege nach Bulgarien: a. über Österreich-Ungarn bis Orsova, anschließend mittels Donaudampfer bis zu Bulgarischen Häfen, dann von dort zu Bulgarischen Postämtern und zum Adressaten, bis 25.07.1895; b. über Österreich-Ungarn bis Itzkani, Orsova, Predeal, Rothenthurmpaß, anschließend über Rumänien zu Bulgarischen Postämtern und zum Adressaten. c. über Österreich-Ungarn bis Semlin, anschließend über Serbien nach Bulgarien Zugelassen ist Postfracht bis maximal 50 kg; Der angegebene Wert der Sendung darf zu Bulgarischen Postanstalten nicht höher sein als 40 000 Mark; Die Postfracht kann entweder frankiert, oder unfrankiert versandt werden. Über
Österreich-Ungarn bis Orsova,
dann mit Donaudampfern zu Bulgarischen Postämtern Gewichtstarife,
Versicherungsgebühren, Werttarife 02.07.1885 –
25.07.1895 (Transport zu bestimmten Zeiten
über Donau wegen ungünstigen Wasserstands oder
Eisgang nicht möglich) Gleich,
wie unter D2 beschrieben, Ortslisten neu, siehe unter E4.3.1, Tab. 11,
12, 13. Über
Österreich-Ungarn und Rumänien zu Bulgarischen
Postämtern Gewichtstarife,
Versicherungsgebühren, Werttarife 31.10.1892 –
30.11.1895 Deutsch-Österreichisch-Ungarischer Gewichtstarif und Versicherungsgebühr bis zu folgenden Grenzorten: Itzkani, Orsova, Predeal, Rothenthurmpaß siehe C2, Tabelle 1, Tabelle 2. Der
Rumänische Gewichtstarif 31.10.1892 – 08.05.1900
beträgt
bis
5kg:
0,80 M Für
Pakete >5 kg bis max. 50 kg: für jedes weitere kg, bzw.
Teil eines kg: + 0,16 M (z.B.
10 kg: 1,60 M) Bei
sperrigen Paketen kommt ist ein Zuschlag von 50% zu
berücksichtigen. Bei dem errechneten Betrag ist der Pfennigbetrag, wenn er nicht durch 5 Pfennig teilbar ist, auf den nächsthöheren durch 5 Pfennig teilbaren Betrag aufzurunden. Die
Rumänische Versicherungsgebühr 31.10.1892 –
31.01.1905:
bis 400
M: 0,16
M;
>400
– 8000 M: 0,24
M; (z.B.: bei 8 000 M:
2,40 M) >8000
– 16 000 M: 0,24M + je 800 M:
+ 0,16 M; (z.B.:
bei 16 000 M: 4,00
M)
>16 000 M: 4,00M + je
800 M: + 0,08 M; (z.B.: bei 40 000 M: 23,20
M) Nach dem Summieren von Gewichtstarif und Versicherungsgebühr ist der erhaltene Pfennigbetrag, wenn er nicht durch 5 Pfennig teilbar ist, auf den nächsthöheren durch 5 Pfennig teilbaren Betrag aufzurunden. Der
Bulgarische Gewichts- bzw. Werttarif kann bei E.4.3 bis zum 30.11.1895
ermittelt werden. Über
Österreich-Ungarn bis Semlin,
anschließend über Serbien nach Bulgarien Gewichtstarife,
Versicherungsgebühren, Werttarife 04.09.1889 –
30.11.1895 Siehe
unter E4. |