B        Postfracht vom Deutschen Reich nach Griechenland über Triest

           01.01.1875 – 31.07.1914

 B1     Nach Griechenland über Triest 01.01.1875 – 26.03.1878

         Pakete mit oder ohne Wertangabe nach Griechenland bis 50 kg über Triest laufen mit Dampfschiffen

            des Österreichischen Lloyd nach Pyräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo, St. Maura, Argostoli auf

            Kephalonien, Zante,und Cerigo. Pakete an einen anderen Ort sind an einen Spediteur in Triest oder

            Wien zu adressieren, welcher die Weiterbeförderung veranlasst. Die Sendungen bis Triest

            können unfrankiert oder bis Triest frankiert versandt werden. Möchte der Absender für die Strecke

            Triest  - Ausschiffungshafen  die Kosten übernehmen, kann er einen Frankozettel beigeben. Es bleibt

            dem Absender überlassen, ob er für die Strecke Triest – Ausschiffungshafen eine Versicherung gegen

            Seegefahr abschließt, die der Empfänger bezahlen muss.

 

           

Tabelle 1a    Deutsch-Österreichische Pakettarife 01.01.1875 – 31.10.1878

Württemberg erst ab 01.07.1875, Bayern erst ab 01.01.1876   (hierfür 35 Kr. = 1,00 M)

Pakettarif über Österreich bis Österreichische Grenze in Mark 01.01.1875 – 31.12.1878

Meilen

km

1kg

2kg

3kg

4kg

 5kg

6kg

7kg

8kg

9kg

10kg

je kg

>10-20

>150

0,40

0,40

0,40

0,40

0,50

0,60

0,70

0,80

0,90

1,00

+ 0,10

>20-50

>150-375

0,40

0,40

0,60

0,40

1,00

1,20

1,40

1,60

1,80

2,00

+ 0,20

>50-80

>375-600

0,60

0,60

0,60

1,20

1,50

1,80

2,10

2,40

2,70

3,00

+ 0,30

>80-120

>600-900

0,60

0,80

1,20

1,60

2,00

2,40

2,80

3,20

3,60

4,00

+ 0,40

>120-180

>900-1350

0,60

1,00

1,50

2,00

2,50

3,00

3,50

4,00

4,50

5,00

+ 0,50

>180

>1350

0,60

1,20

1,80

2,40

3,00

3,60

4,20

4,80

5,40

6,00

+ 0,60

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1b  Deutsch-Österreichische Versicherungsgebühr in Mark (M)

01.01.1875 – 31.10.1878

Meilen

km

Versicherungsgebühr je 300 M

< 50

< 375

0,15 M   bis 3 000 M; die Beträge  >3 000 M müssen nur noch mit 0,075 M versichert werden

>50

>375

0,30 M  bis 3 000 M; die Beträge  >3 000 M müssen nur noch mit 0,15 M versichert werden

Die Versicherungsbeträge müssen auf einen  durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufgerundet werden.

 

Tabelle 2a    Deutsch-Österreichische Pakettarife 01.11.1878 – 31.07.1916

„Sperrig“ ab 07.05.1888:  + 50%;

Ab 01.10.1881 ist ein Deutsch-Österreichischer Mindesttarif

von 0,80 M bei „Sperrig“ (ab 27.04.1888) von 1,20 M einzuhalten !

Periode

01.11.1878 – 31.07.1916

Entfernung km

≤75             ≤150           ≤375           ≤750           ≤1125         >1125

Pakete bis 5kg

0,25M        0,50M         0,50M         0,50M         0,50M        0,50M                                       

            bis 6kg

0,30M        0,60M         0,70M         0,80M         0,90M        1,00M

Über 6kg je kg

0,05M        0,10M         0,20M         0,30M         0,40M        0,50M

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2b      Deutsch-Österreichische  Versicherungsgebühren 01.11.1878 – 30.09.1919

je 300 M

0,05 M

Mindestgebühr: 0,10 M

 

 

 

B2       Nach Griechenland über Triest 27.03.1878 – 28.06.1880

         Pakete mit oder ohne Wertangabe nach Griechenland  bis 50 kg über Triest laufen mit Dampfschiffen

            des Österreichischen Lloyd nach Pyräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo, St. Maura, Argostoli auf

            Kephalonien, Zante,und Cerigo.  Die Sendungen bis Triest können unfrankiert oder bis Triest

            frankiert versandt werden. Möchte der Absender für die Strecke Triest  - Ausschiffungshafen  die

            Kosten übernehmen, kann er             einen Frankozettel beigeben. Es bleibt dem Absender überlassen, ob er

            für die Strecke Triest – Ausschiffungshafen eine Versicherung gegen Seegefahr abschließt, die der

            Empfänger bezahlen   muss. Gewichtstarife und Gebühren, siehe B1.

 

B3       Nach Griechenland über Triest 29.06.1880 – 18.02.1898

            Pakete mit oder ohne Wertangabe nach Griechenland bis 50 kg über Triest laufen mit Dampfschiffen

            des Österreichischen Lloyd nach Pyräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo (nicht 06.07.1892 – 26.03.1894),

            St. Maura, Argostoli auf Kephalonien, Zante, Patras, Calamate und Cerigo, ab 24.08.1889 Volo,

            05.07.1892 – 26.03.1894 Catacolo. Pakete an einen anderen Ort sind an einen Korrespondenten oder

            Lloyd-Agenten in einem der Ausschiffungshäfen zu adressieren, der die Weiterbeförderung

            übernimmt. Die Sendungen   können entweder unfrankiert oder bis zu einem der Hafenorte frankiert

            abgesandt werden. Es bleibt dem Absender überlassen, ob er für die Strecke Triest – Ausschif-

            fungshafen eine Versicherung gegen Seegefahr abschließt, die der Empfänger bezahlen muss.

            Ab 27.03.1894 entscheidet der Absender über die Versicherungsgebühr gegen Seegefahr und kann,

            wenn er das wünscht diese entrichten: 0,20 M je 200 M.

            Außerdem ist bei allen zollpflichtigen Sendungen in Griechenland eine Stempelgebühr von

            2,50 Franken   ab 24.11.1887 von 1,50 und ab 27.03.1894 wieder 2,50 Franken zu entrichten.

            Ab 27.03.1894 wird vom Empfänger eine Benachrichtigungsgebühr von 20 Pf. eingezogen.

            06.08.1893 – 21.01.1894 kein Paketverkehr wegen Cholera.

            Bei Sperrgut ist ab 31.05.1894 ein Zuschlag auf den Gewichtstarif ab Triest von 50% zu bezahlen.

 

B3.1    Gewichtstarif nach Griechenland über Triest 29.06.1880 – 18.02.1898

B3.1.1             Gewichtstarif bis Triest, s. B1 Tabelle 2a.

B3.1.2 Gewichtstarif Triest bis Pyräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo (nicht 06.07.1892 – 26.03.1894),

            St. Maura, Argostoli auf Kephalonien, Zante, Patras, Calamate und Cerigo, ab 24.08.1889 Volo, ab

            05.07.1892 nur bis 26.03.1894 Catacolo       29.06.1880 – 18.02.189894  

               

Tab. 3    Gewichtstarif nach Griechenland ab Triest bis Griechischem Landungshafen  29.06.1880 – 18.02.1898

kg

≤ 5 1)

>5 - 15

>15 - 25

>25 - 50

M

0,90 1)

1,20

1,80

2,40

Gilt nur bis 30.09.1881, ab 01.10.1881 ist  ≤ 15 kg ein Gewichtstarif von 1,20 zu bezahlen.

 

B3.2    Versicherungsgebühr nach Griechenland über Triest 29.06.1880 – 18.02.1898  

B3.2.1 Versicherungsgebühr bis Triest, s. B1, Tabelle  2b.

B3.2.2 Die Versicherungsgebühren von Triest bis zu den Griechischen Landungshäfen betragen:

            Je 200 M:  0,40 M, ab 31.05.1894: je 200 M : 0,20 M.

 

B4       Nach Griechenland über Triest 19.02.1898 – 03.02.1902

            Pakete mit oder ohne Wertangabe nach Griechenland bis 50 kg über Triest laufen mit Dampfschiffen

            des Österreichischen Lloyd nach Piräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo, St. Maura, Argostoli auf

            Kephalonia, Zante, Patras, Kalamata, Volo,  Cerigo. Pakete an einen anderen Ort sind an einen

            Korrespondenten oder Lloyd-Agenten in einem der Ausschiffungshäfen zu adressieren, der die

            Weiterbeförderung übernimmt. Die Sendungen können entweder unfrankiert oder bis zu einem der

            Hafenorte frankiert abgesandt werden. Außerdem ist bei allen zollpflichtigen Sendungen in

            Griechenland eine Stempelgebühr von 2,50 Franken zu entrichten.

            Vom Empfänger wird eine Benachrichtigungsgebühr von 20 Pf. eingezogen.       

           

B4.1    Gewichtstarif nach Griechenland über Triest 19.02.1898 – 03.02.1902

B4.1.1             Gewichtstarif bis Triest, s. B1 Tabelle 2a.

B4.1.2 Gewichtstarif Triest bis Piräus (Athen), Syra, Corfu, Paxo, St. Maura, Argostoli auf Kephalonia,

            Zante, Patras, Kalamata, Volo,  Cerigo.   

            19.02.1898 – 31.12.1899

            Je 5 kg: 0,80 M, bei Sperrgut Zuschlag auf den Gewichtstarif ab Triest von 50%.

            01.01.1900 – 03.02.1902

            Je 5 kg: 0,84 M, bei Sperrgut Zuschlag auf den Gewichtstarif ab Triest von 50%.

            Wenn der resultierende Betrag nicht durch 5 Pf. teilbar ist, muss auf den nächst-höheren durch 5 Pf.

            teilbaren Betrag aufgerundet werden.

 

B4.2    Versicherungsgebühr nach Griechenland über Triest 19.02.1898 – 03.02.2902

B4.2.1 Versicherungsgebühr bis Triest, s. B1, Tabelle  2b.

B4.2.2 Die Versicherungsgebühren von Triest bis zu den Griechischen Landungshäfen betragen:

            19.02.1898 – 31.12.1899       je 200 M : 0,20 M;

            01.01.1900 -  03.02.1902       je 200 M : 0,21 M.

            Der Gesamt- Betrag ist auf den nächst-höheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.

B4.2.3 Die Versicherungsgebühren gegen Seegefahr und höhere Gewalt, wenn der Absender dies wünscht:

            19.02.1898 – 31.12.1899     je 240 M. 0,24 M;

            01.01.1900 -  03.02.1902     je 240 M : 0,25 M.

            Wenn gegeben muss der Betrag auf den nächst-höheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufgerundet

            werden.

 

B5       Nach Griechenland über Triest 04.02.1902 – 31.07.1914

            Pakete mit oder ohne Wertangabe nach Griechenland bis 50 kg über Triest laufen mit Dampfschiffen

            des Österreichischen Lloyd nach Argostoli, Cerigo, Corfu, Kalamata, Patras, Paxo, Piräus (Athen),

            Santa Maura, Syra, Volo, Zante. Pakete an andere Bestimmungsorte sind zulässig, wenn sie an einen

            Korrespondenten oder Lloyd-Agenten in einem der Ausschiffungshäfen adressiert sind, der die

            Weiterbeförderung übernimmt. Der Empfänger wird durch die Agentur des Österreichischen Lloyd

            am Bestimmungs- oder Ablieferungsort vom Eingang des Pakets informiert und aufgefordert bei der

            Agentur eine Zollanweisung, auf Grund deren die Auslieferung des Pakets beim Zollamt erfolgt, in

            Empfang zu nehmen.

            Die Sendungen müssen bis zu einem der Hafenorte frankiert abgesandt werden. Außerdem ist bei

            allen zollpflichtigen Sendungen in    Griechenland eine Erklärungsgebühr von 2,50 Franken zu

            entrichten.

 

B5.1    Gewichtstarif nach Griechenland über Triest 04.02.1902 – 31.07.1914

B5.1.1 Gewichtstarif bis Triest, s. B1 Tabelle 2a.

B5.1.2

 

Tab. 4  Gewichtstarif Triest bis Argostoli, Cerigo, Corfu, Kalamata, Patras, Paxo, Piräus (Athen),

                                                       Santa Maura,  Syra, Volo, Zante     04.02.1902 – 31.07.1914

kg

M

kg

M

kg

M

kg

M

kg

M

≤ 5 1)

0,80

>10-15

1,60

>20-25

2,40

>30-35

3,20

>40-45

4,00

>5-10

1,20

>15-20

2,00

>25-30

2,80

>35-40

3,60

>45-50

4,40

Für Sperrgut kein Zuschlag !!

1) Ab 16.12.1910 Fracht-Pakete bis 5 kg nur bei Sperrgut oder Wertangabe >8000 M

           

           

 

 

 

 

 

B5.2.1 Versicherungsgebühr bis Triest, s. B1, Tabelle  2b.

B5.2.2 Die Versicherungsgebühren von Triest bis zu den Griechischen Landungshäfen betragen:

            0,08 M je 240 M;

            wenn der resultierende Betrag nicht durch 5 Pf. teilbar ist, muss auf den nächst-höheren durch 5 Pf.

            teilbaren Betrag aufgerundet werden.

B5.2.3 Ab 01.10.1907 sind Nachnahmen bis 800 M zugelassen; Prokuragebühr: 0,01 M je M,

            Mindestgebühr: 0,20 M.