I.C    Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich

              28.03.1875 – 13.07.1881   

 

 

I.C.1

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Es sind 2 Wege für Postfracht über Österreich möglich über Innsbruck oder über Wien 

Bedingungen

Leitwege : entweder über Innsbruck mit Taxgrenzpunkt Ala

                  oder über Wien mit Taxgrenzpunkt Görz;

Maximales Gewicht:  50 kg;

Wertangabe unbegrenzt;

Sendungen können unfrankiert oder frankiert bis zum Bestimmungsort abgesandt werden. Wenn ein Ort in den Ortslisten nicht enthalten ist, ist der Tarif bis zur nächst-gelegenen Eisenbahnstation anzusetzen und für die weitere Beförderungsstrecke ein Frankozettel  beizufügen.

Sendungen nach Orten auf Sizilien müssen bis Genua (= Genova) frankiert werden;

Ab 20.05.1879 müssen Sendungen nach Sizilien an eine Mittelsperson (Spedition) in Genua oder Savona gerichtet werden, die die Weiterbefördung übernimmt;

Ab 01.07.1879 müssen auch Sendungen nach Sardinien an eine Spedition in Genua oder Savona gerichtet werden.

Ab 30.09.1879 werden für den Versand nach Sizilien in Genua die Speditionen  Carlo Fantoni fa Atonio (ab 18.11.1879 auch nach Sardinien); und die Gebüder Gondrand empfohlen.

Postlagernde Sendungen sind mit „bureau restant“ oder „en gare“ oder „ferma in statione“  zu adressieren.

Der Tarif setzt sich zusammen aus dem Deutsch-Österreichischen Gewichtstarif, 
der Deutsch-Österreichischen Versicherungsgebühr ( bis zum 31.10 1878 in der Tabelle  I.B.2, und ab dem 01.11.1878 bis 30.09.1919 in der Tabelle I.C.2), dem Italienischen Gewichts- oder Werttarif , und einer Reihe von Italienischen Zuschlägen und Gebühren, die zusammenfassend in I.C.3 beschrieben und einer Reihe von dort beschriebenen Untertabellen erfasst werden.

 

 

I.C.3

 

1.

 

 

 

2.

Tarife für Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich 28.03.1875 –13.07.1881

Der Tarif setzt sich zusammen aus folgenden zu addierenden Komponenten:

Deutsch-Österreichischer Gewichtstarif bis zum Taxgrenzpunkt, über Innsbruck bis Ala, und über Wien bis Görz, bis 31.10.1878 siehe I.B.2, und 01.11.1878 – 30.09.1919 s. I.C.2

Deutsch-Österreichische Versicherungsgebühr, siehe Tabelle I.B.2 bis 31.10.1878 und vom 01.11.1878 – 30.09.1919 Tabelle I.C.2 ;

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9.

 

Italienischer Gewichts- oder Werttarif, wobei bei Paketen mit Wertangabe nur ein Tarif anzusetzen ist, und zwar der höhere von beiden. Die Italienischen Gewichts- und Werttarife sind über Ala sind in I.C.3.A und die über Görz in I.C.3.G erfasst und zwar die Orte in alphabetischer Reihenfolge.

Ist ein Ort nicht in den Listen aufgeführt, muss im Fall, dass das Paket franko laufen soll, bis zur nächst-gelegenen Bahnstation frankiert werden und für die Reststrecke ein Franko-Zettel beigefügt werden.

Sizilien und Sardinien s. 1.C.1

Im Zeitraum 28.03.1875 – 13.07.1881 sind eine Reihe von Änderungen bei den Gewichts- und Werttarifen eingetreten diese sind jeweils im Anhang von I.C.3.A und I.C.3.G nach Zeitpunkt und Ort gelistet.

Folgende Änderungen sind außerdem zu beachten:

Ab 25.06.1878 können Sendungen nach den oberitalienischen Orten Cividale San Pietro al Ratisone, Gemona, Palma, Paluzza, Rigolato, San Daniele, Spilimbergo und Tolmezzo nur bis Udine frankiert werden;

Ab 01.07.1879 wird dies weiter differenziert:

Sendungen nach den oberitalienischen Orten Cividale, San Pietro al Natione, Gemona, Palma, Paluzza, Rigolato, San Daniele, Spilimbergo und Tolmezzo können nur bis Udine, Sendungen nach Belluno und Pieve di Cadore nur bis Conegliano, und Sendungen nach Asolo, Castelfranco, Feltre, Montebelluno, Motta, Oderzo, San Dona di Piave und Valdobbiadene nur bis Treviso frankiert werden.

 Die Tarife sind in Österreichischen Gulden und Neu-Kreuzern angegeben. Diese müssen nach Addition von anderen Gebühren (s. 4., 5.) in Neu-Kreuzern auf 2 Neu-Kreuzer aufgerundet und in Deutsche Reichsmark und Pfennige umgerechnet werden, es gilt:

    1,00 Fl (Österreichische Gulden) = 100 Kr. (Österreichische  Neu-Kreuzer) 

 = 2,00 M (Reichsmark) = 200 Pf. (Reichspfennige).

Die Summe aller Beträge in Reichsmark ist auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.

Die Tabelle in I.C.3.Z enthält im die Bestellgebühren im jeweiligen Ort und gelten sowohl für Ala wie für Görz. Diese sind immer vom Absender zu entrichten, es sei denn das Paket wird „bureau restant“, „en gare“, oder „ferma in statione“ (entspricht im Deutschen Reich postlagernd) versandt.

Bei Paketen mit Wertangabe wird in aller Regel die Bestellgebühr für normale Pakete angewandt, ausschließlich für Pakete mit barem Geld oder Wertpapieren ist die Bestellgebühr „für Geldsendungen“ anzusetzen.

Bei einigen Orten, bei denen Grenz-nah kein Italienische Gewichts- oder Werttarif zu entrichten ist, oder wenn bis zur nächsten Bahnstation zu frankieren ist, können bei einigen Orten die Bestellgebühren frankiert werden, diese sind in den Ortslisten I.C.3.Z mit erfasst.

Im Zeitraum 28.03.1875 – 13.07.1881 sind eine Reihe von Änderungen bei den Bestellgebühren eingetreten, diese sind im Anhang von I.C.3.Z nach Zeitpunkt und Ort gelistet.

Vom Absender ist bei Franko-Versand noch ein Italienischer Steuerzuschlag zu frankieren, der in Abhängigkeit von dem Italienischen Tarifanteil nach folgender Tabelle zu berechnen ist:

 

Gewichts- oder Werttarif

Steuer

Gewichts- oder Werttarif

Steuer

Fl.

Fl.

Fl.

Fl.

bis 0,74

0,02

5,90 – 6,60

0,18

0,76 – 1,48

0,04

6,62 – 7,34

0,20

1,50 – 2,20

0,06

7,36 – 8,08

0,22

2,20 – 2,94

0,08

8,10 – 8,80

0,24

2,96 – 3,68

0,10

8,82 – 9,54

0,26

3,70 – 4,40

0,12

9,56 – 10,28

0,28

4,42 – 5,14

0,14

10,30 – 11,00

0,30

5,16 – 5,88

0,16

>11,00

entsprechend

vorstehende Beträge addieren,

alle 11 Fl. = 0,30 Fl

 

Bis zum 12.02.1880 wird eine statistische Gebühr von 10 Italienischen Centimes vom Empfänger eingezogen und kann nicht frankiert werden. Diese wird ab 13.02.1880 auf 1,20 Lira erhöht.

Vom 26.01.1879 – 15.07.1879 wird noch zusätzlich eine Verzollungsgebühr von 1,20 Lira vom Empfänger eingezogen.

Bei Verfahren mit Frankozettel konnten diese Gebühren auch vom Absender bezahlt werden.

Bei mehreren Paketen zu einer Begleitadresse (späte Paketkarte) muss jedes Paket einzeln berechnet werden.

Bei „Franko“-Paketen sollen auf der Begleitadresse (später Paketkarte) die Tarifanteile in Neukreuzer und in Reichsmark im Gebührenbaum angeschrieben werden.