III.B.3

 

 

III.B.3.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.B.3.2

 

Tarife für Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich/Triest 01.01.1875 – 04.05.1897

 

Gewichts und Werttarif von Triest nach allen Orten Italiens außer Sizilien über die Häfen Venedig, Ravenna (bis 26.07.1878), Ancona oder Brindisi 01.01.1875 – 21.04.1884.

Es ist immer nur ein Tarif zu wählen, entweder der Tarif „Ohne Wertangabe“ oder der Tarif mit Wertangabe („Für Geld und Wertsachen“). Bei Paketen mit Wertangabe ist jeweils der Tarif zu wählen, bei dem sich der höhere Betrag ergibt.

Ab den Hafenorten werden die Pakete mittels privater Spediteure weiterbefördert, die hierfür zu bezahlenden Beträge kann nur der Empfänger übernehmen.

 

 

nach

Von Triest

Venedig

Ravenna

bis 26.03.1878

Ancona

Brindisi

 

M

M

M

M

Für Geld u. Wertsachen für je

100 Gulden = 200M

0,20

0,30

0,40

0,60

Ohne Wertangabe bis 2,5 kg

0,20

0,30

0,40

0,60

                  über 2,5 kg - 12,5 kg

0,40

0,60

0,80

1,20

                 über 12,5 kg - 25,0 kg

0,60

0,90

1,20

1,80

                 über 25,0 kg - 50,0 kg

0,80

1,20

1,60

2,40

 

 

Gewichts und Werttarif von Triest nach den Häfenstädten Venedig, Ancona (bis 04.07.1892) oder Brindisi 22.04.1884 – 15.02.1895

Es ist immer nur ein Tarif zu wählen, entweder der Tarif „Ohne Wertangabe“ oder der Tarif mit Wertangabe („Für Geld und Wertsachen“). Bei Paketen mit Wertangabe ist jeweils der Tarif zu wählen, bei dem sich der höhere Betrag ergibt.

               

 

nach

Von Triest

Venedig

Ancona

(bis 04.07.1892)

Brindisi

 

M

M

M

Für Geld u. Wertsachen für je

100 Gulden = 200M

0,20

0,40

0,40

Ohne Wertangabe bis 15 kg

0,181)

0,24

0,30

                  über 15 kg - 50 kg

0,30

0,40

0,50

               1) Ergebnis ist auf einen durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden

 

III.B.3.3    Gewichts und Werttarif von Triest nach den Häfenstädten Venedig oder Brindisi

                    16.02.1895 – 04.05.1897

                     Es ist der Gewichtstarif anzusetzen und wenn ein Wert angegeben ist die Versicherungsgebühr zu

                   addieren, wobei die Versicherungsgebühr gegen Seegefahr  nur auf Wunsch des Absenders zu

                   leisten ist. Bei Sperrgut müssen zu dem Gewichtstarif 50% addiert werden.

 

 

nach

Von Triest

Venedig

Brindisi

 

M

M

Gewichtstarif bis 15 kg

1,20

1,20

                über 15 kg - 25 kg

1,80

1,80

                über 25 kg - 50 kg

2,40

2,40

Versicherungsgebühr je 200 M

0,20

0,20

Versicherungsgebühr gegen Seegefahr je 200 M

0,20

0,20