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III.B.3 III.B.3.1 III.B.3.2 |
Tarife für
Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich/Triest 01.01.1875
– 04.05.1897 Gewichts und Werttarif von Triest nach allen Orten
Italiens außer Sizilien über die Häfen Venedig, Ravenna (bis 26.07.1878),
Ancona oder Brindisi 01.01.1875 – 21.04.1884. Es ist immer nur ein Tarif
zu wählen, entweder der Tarif „Ohne Wertangabe“ oder der Tarif mit Wertangabe
(„Für Geld und Wertsachen“). Bei Paketen mit Wertangabe ist jeweils der Tarif
zu wählen, bei dem sich der höhere Betrag ergibt. Ab den Hafenorten werden
die Pakete mittels privater Spediteure weiterbefördert, die hierfür zu
bezahlenden Beträge kann nur der Empfänger übernehmen.
Gewichts und Werttarif von Triest nach den Häfenstädten Venedig, Ancona (bis 04.07.1892) oder Brindisi 22.04.1884 – 15.02.1895 Es ist immer nur ein Tarif
zu wählen, entweder der Tarif „Ohne Wertangabe“ oder der Tarif mit Wertangabe
(„Für Geld und Wertsachen“). Bei Paketen mit Wertangabe ist jeweils der Tarif
zu wählen, bei dem sich der höhere Betrag ergibt. |
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nach |
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Von Triest |
Venedig |
Ancona (bis 04.07.1892) |
Brindisi |
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M |
M |
M |
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Für Geld u. Wertsachen für
je 100 Gulden = 200M |
0,20 |
0,40 |
0,40 |
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Ohne Wertangabe bis 15 kg |
0,181) |
0,24 |
0,30 |
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über 15 kg - 50 kg |
0,30 |
0,40 |
0,50 |
1) Ergebnis ist auf einen durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufzurunden
III.B.3.3 Gewichts
und Werttarif von Triest nach den Häfenstädten
Venedig oder Brindisi
16.02.1895 – 04.05.1897
Es
ist der Gewichtstarif anzusetzen und wenn ein Wert angegeben ist die
Versicherungsgebühr zu
addieren, wobei die
Versicherungsgebühr gegen Seegefahr nur
auf Wunsch des Absenders zu
leisten ist. Bei Sperrgut
müssen zu dem Gewichtstarif 50% addiert werden.
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nach |
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Von Triest |
Venedig |
Brindisi |
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M |
M |
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Gewichtstarif bis 15 kg |
1,20 |
1,20 |
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über 15 kg - 25 kg |
1,80 |
1,80 |
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über 25 kg - 50 kg |
2,40 |
2,40 |
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Versicherungsgebühr je 200
M |
0,20 |
0,20 |
|
Versicherungsgebühr gegen
Seegefahr je 200 M |
0,20 |
0,20 |