C1 Postfracht vom Deutschen Reich nach Rußland

          13.04.1889 – 15.11.1895    (Finnland über Schweden bzw. über See, s. ab K bis N )

                                                                              (Sibirien über See s.  S,T )

       Bedingungen             

1.    Taxgrenzpunkte: Eydtkuhnen, Ottlotschin, Kattowitz, Podwoloczska (Österreich/

        Ungarn;

2.    Es muss der Deutsche , bzw. der Deutsch-Österreichische Gewichtstarif (C2) zum

       Russischen Gewichtstarif (C3 ohne oder mit Wertangabe bis 5 000Rubel, oder bei

       Wertangabe >5 000Rubel C4) addiert werden. Der russische Gewichtstarif

       beinhaltet für jeden Ort eine Angabe wie viel Kopeken pro russischem Pfund für den

       Gewichtstarif anzusetzen sind. Die Angaben in kg und Gramm müssen in russische Pfund

       umgerechnet werden, wobei 1 russisches Pfund mit  0,4095167 kg  anzusetzen und im-

       mer auf ganze russische Pfund aufzurunden ist. Außerdem entspricht

       1 Rubel = 100 Kopeken = 3,20 M.

       Bei Wertangabe kommen die Deutsche  und die russische Versicherungsgebühr (D5)

       hinzu.

3.    Maximale Gewichte:

       a. Pakete ohne Wert bis 120 russische Pfund = 49,142 kg; Gewichtstarif, s. C2, C3;

       b. Pakete mit Wertangabe auf der Paketkarte: Pakete >20 Pfund russ. sind auf

           5 000 Rubel = 16 000 M begrenzt, s. C2, C3; bis 20 Pfund russ. = 8,190 kg auf

          15 000 Rubel = 48 000 M, s. C2, C4;  Fässer mit russischen Münzen bis 60 Pfund

           = 24,571 kg, s. Gewichtstarif C2, C3 und Versicherungsgebühr C2, C5;

       c. Pakete nach Finnland für Orte, die an der Eisenbahn liegen, maximal 24 Pfund russ. =

           9,828 kg; bei Wert > 5000 Pfund russ. max. 20 Pfund russ., Ausnahme: russ. Münzen

           bis 60 Pfund = 24,571kg.

4.    Nachnahmen sind in dieser Periode nicht möglich. Es ist aber gestattet, dass Spediteure

       ihre baren Auslagen für Transport, Zollgebühren etc. durch Nachnahme entnehmen. Ab

       18.07.1887 müssen Pakete, bei denen Nachnahmen entnommen werden sollen, statt über

       Podwolozska über Kattowitz geleitet werden.

5.    Sendungen können unfrankiert, bis zur Deutschen bzw. Österreichisch-Ungarischen

       Grenze oder bis zum Bestimmungsort frankiert werden. Pakete die in der Liste C3 nicht

       erfasst sind, können bei Franko -Versand mit Franko-Zettel bezahlt werden.

6.    Bei Wertangabe auf der Paketkarte sind Pakete >20 russische Pfund auf 5 000 Rubel

       = 16 000 M begrenzt und Pakete bis 20 Pfund auf 15 000 Rubel = 48 000 M.

       Pakete mit russischen Münzen sind im Wert nicht beschränkt, aber das maximale

       Gewicht entsprechend 2.b., bw. 2.c.  ist einzuhalten.

       Versicherungsgebühren s. C2, C5