C5  Gebühren   Postfracht Rußland  13.04.1889 – 15.11.1895

Deutscher Anteil  (auf Paketkarte angegebener Wert)

Datum

                   Versicherungsgebühren           

Wert bis

01.08.1879-

15.11.1895

0,05 M je 300 M, Mindestgebühr: 0,10 M

Pakete  >20 russ. Pfund nur bis max. 5000 Rubel = 16 000 M

 Pakete bis 20 russ. Pfund bis max. 15 000 Rubel = 48 000 M

 

Ausnahme: für russische Münzen gelten keine Wertgrenzen aber folgende Gewichtsgrenzen:

 nach Rußland 60 Pfund russ. = 24,571 kg,

 nach Finnland 50 Pfund russ. = 20,476 kg.

Ab 13.04.1889 nach Finnland auch bis 60 Pfund russ.

 

Russischer Anteil   (bis 31.03.1879 in der Zolldeklaration angegebener Wert, ab 01.04.1879 der auf der Paketkarte angegebene Wert !) 1 Rubel = 3,20 M

Datum

                   Versicherungsgebühren           

Wert bis

22.10.1882-

13.01.1903

0,5 Kopeken je Rubel

0,25 Kopeken je Rubel + feste Gebühr v. 1,50 Rubel je Sendung

0,125 Kopeken je Rubel + feste Gebühr v. 3,50 Rubel je Sendung

(Bruchteile von Kopeken sind auf ganze Kopeken aufzurunden;

bei Umrechnungen in die Markwährung (1 Rubel = 3,20 M) ist auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden)

600 Rubel

> 600 – 1600 Rubel

>1600 Rubel

 

 

Nachnahme-Gebühren

 

                                                     Nachnahmen sind in dieser Periode nicht möglich,

Es ist aber gestattet, dass Spediteure ihre baren Auslagen für Transport, Zollgebühren etc. durch Nachnahme  entnehmen, s. C2

 

Eilboten-Gebühren

 

Eilbote in dieser Periode nicht möglich