F1 Postfracht
vom Deutschen Reich nach Rußland
13.05.1899
– 13.07.1904
(Finnland
über Schweden bzw. über See, s. ab K bis N )
(Sibirien über See s. S,T
)
Bedingungen
1. Taxgrenzpunkte: Eydtkuhnen, Ottlotschin, Kattowitz, Podwolóczyska (über Österreich).
Es reicht die Bezeichnung eines Gouvernements oder Gebietes, in dem ein Ort liegt, für
die Angabe der Entfernungsstufe ausreicht. s. Liste F3;
2. Es muss der Deutsche, bzw. der Deutsch-Österreichische Gewichtstarif (C2) zum
Russischen Gewichtstarif addiert werden. Der russische Gewichtstarif beinhaltet bei
Paketen über 2,866 kg für jeden Ort eine Entfernungsstufe (F3), jeder Entfernungsstufe
entspricht ein russischer Gewichtstarif in Abhängigkeit vom Gewicht (F4). Es wird
zwischen Entfernungsstufen Deutsches Reich direkt nach Rußland und Entfernungsstufen
Deutsches Reich über Österreich nach Rußland (beide in F3) unterschieden. Außerdem
werden in Abhängigkeit von den Entfernungsstufen Gewichtstarife für Pakete mit und
ohne Wert in 5 Entfernungstufen und speziell für West- und Ost-Sibirien 2 weitere Ent-
fernungstufen 6 angegeben (F3, F4).
Bei Paketen unter 2,866 kg gelten Gewichtstarife unabhängig von Entfernungsstufen,
siehe unten.
Bei Wertangabe kommen die Deutsche und die russische Versicherungsgebühr (C2, E5)
hinzu, Kurs: 1 Rubel = 2,16 M.
3. Maximale Gewichte:
a. Pakete ohne Wert bis 120 russische Pfund = 49,142 kg; Gewichtstarif, s. C2, F3, F4;
b. Pakete mit Wertangabe auf der Paketkarte bis 120 russische Pfund = 49,142 kg (C2,
F3, F4) Fässer mit russischen Münzen bis 60 Pfund = 24,571 kg, (auch hier C2, F3,
F4);
d. Pakete nach Finnland, die an der Eisenbahn liegen, bis maximal 48 Pfund russ. =
19,656 kg; nach den übrigen Orten in Finnland sind maximal 24 Pfund = 9,828 kg
zulässig, s. Gewichtstarif C2, F3, F4 und Versicherungsgebühr C2, E5;
4. Nachnahmen sind in dieser Periode nicht möglich;
5. Sendungen können unfrankiert, bis zur Deutschen bzw. Österreichisch-Ungarischen
Grenze oder bis zum Bestimmungsort frankiert werden. Pakete, die in der Liste F3
Gebieten oder Gouvernements nicht zugeordnet werden können, können bei Franko –
Versand mit Franko-Zettel bezahlt werden.
6. Die Wertangabe auf der Paketkarte ist bis 13.02.1903 auf auf 20 000 Rubel = 43 200 M,
ab 14.02.1903 auf 45 000 Rubel = 97 200 M begrenzt (Kurs 1 Rubel = 2,16 M) , bei
Geldbeträgen in russischen Münzen ist die Wertangabe nicht begrenzt, aber die Ge-
wichtsbegrenzungen unter 2.b. sind einzuhalten. Versicherungsgebühren s. C2, E5.
Russischer Anteil des
Gewichtstarifs für Pakete
bis 2,866 kg 13.05.1901 – 13.07.1904 |
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|
bis
Gewicht |
Pakete
mit u. ohne Wertangabe (auch
russische Münzen) |
|
Nach Orten im europäischen
Rußland, einschließlich
Transkaukasien |
0,819
kg |
0,44
M |
|
>0,819 - 2,866 kg |
0,87
M |
|
|
Nach West-Sibirien,
einschließlich Transkaspien u. Turkestan |
0,819
kg |
0,87
M |
|
>0,819 - 2,866 kg |
1,00
M |
|
|
Nach Orten in Ost-Sibirien (Lage s.
F3) |
bis
Gewicht |
Pakete
mit u. ohne Wertangabe |
russische
Münzen |
0,409
kg |
0,76
M |
1,30
M |
|
>0,409
– 0,819 kg |
1,52
M |
1,30
M |
|
>0,819
– 1,228 kg |
2,27
M |
2,60
M |
|
>1,228
– 1,638 kg |
3,03
M |
2,60
M |
|
>1,638
– 2,047 kg |
3,78
M |
2,60
M |
|
>2,047
– 2,457 kg |
4,54
M |
2,60
M |
|
>2,457
– 2,866 kg |
5,30
M |
2,60
M |