F1 Postfracht vom Deutschen Reich nach Rußland

          13.05.1899 – 13.07.1904    (Finnland über Schweden bzw. über See, s. ab K bis N )

                                                                             (Sibirien über See s. S,T )

       Bedingungen             

1.    Taxgrenzpunkte: Eydtkuhnen, Ottlotschin, Kattowitz, Podwolóczyska (über Österreich).

       Es reicht die Bezeichnung eines Gouvernements oder Gebietes, in dem ein Ort liegt, für

       die Angabe der Entfernungsstufe ausreicht.   s. Liste F3;

2.    Es muss der Deutsche, bzw. der Deutsch-Österreichische Gewichtstarif (C2) zum

       Russischen Gewichtstarif addiert werden. Der russische Gewichtstarif beinhaltet bei

       Paketen über 2,866 kg für jeden Ort eine Entfernungsstufe (F3), jeder Entfernungsstufe

       entspricht ein russischer Gewichtstarif in Abhängigkeit vom Gewicht (F4). Es wird

       zwischen Entfernungsstufen Deutsches Reich direkt nach Rußland und Entfernungsstufen

       Deutsches Reich über  Österreich nach Rußland (beide in F3) unterschieden. Außerdem

       werden in Abhängigkeit von den Entfernungsstufen Gewichtstarife für Pakete mit und

       ohne Wert in 5 Entfernungstufen und speziell für West- und Ost-Sibirien 2 weitere Ent-

       fernungstufen 6 angegeben  (F3, F4).

       Bei Paketen unter 2,866 kg gelten Gewichtstarife unabhängig von Entfernungsstufen,

       siehe unten.

       Bei Wertangabe kommen die Deutsche und die russische Versicherungsgebühr (C2, E5)

       hinzu, Kurs:   1 Rubel = 2,16 M.

3.    Maximale Gewichte:

       a. Pakete ohne Wert bis 120 russische Pfund = 49,142 kg; Gewichtstarif, s. C2, F3, F4;

       b. Pakete mit Wertangabe auf der Paketkarte bis 120 russische Pfund = 49,142 kg (C2,

           F3, F4) Fässer mit russischen Münzen bis 60 Pfund = 24,571 kg, (auch hier C2, F3,

           F4);

       d. Pakete nach Finnland, die an der Eisenbahn liegen, bis maximal 48 Pfund russ. =

           19,656 kg; nach den übrigen Orten in Finnland sind maximal 24 Pfund = 9,828 kg

           zulässig, s. Gewichtstarif C2, F3, F4 und Versicherungsgebühr C2, E5;

4.    Nachnahmen sind in dieser Periode nicht möglich;

5.    Sendungen können unfrankiert, bis zur Deutschen bzw. Österreichisch-Ungarischen

       Grenze oder bis zum Bestimmungsort frankiert werden. Pakete, die in der Liste F3

       Gebieten oder Gouvernements nicht zugeordnet werden können, können bei Franko –

       Versand mit Franko-Zettel bezahlt werden.

6.    Die  Wertangabe auf der Paketkarte ist bis 13.02.1903 auf  auf 20 000 Rubel = 43 200 M,

       ab 14.02.1903 auf 45 000 Rubel = 97 200 M  begrenzt (Kurs 1 Rubel = 2,16 M) , bei

       Geldbeträgen in russischen Münzen  ist die Wertangabe nicht begrenzt, aber die Ge-

       wichtsbegrenzungen unter 2.b. sind einzuhalten. Versicherungsgebühren s. C2, E5.       

 

Russischer Anteil des Gewichtstarifs für Pakete  bis 2,866 kg 13.05.1901 – 13.07.1904

 

bis Gewicht

Pakete mit u. ohne Wertangabe

(auch russische Münzen)

Nach Orten im europäischen Rußland,

einschließlich Transkaukasien

0,819 kg

0,44 M

 

>0,819  - 2,866 kg

0,87 M

 

Nach West-Sibirien, einschließlich

Transkaspien u. Turkestan

0,819 kg

0,87 M

 

>0,819  - 2,866 kg

1,00 M

 

Nach Orten in Ost-Sibirien (Lage s. F3)

bis Gewicht

Pakete mit u. ohne

Wertangabe

russische Münzen

0,409 kg

0,76 M

1,30 M

>0,409 – 0,819 kg

1,52 M

1,30 M

>0,819 – 1,228 kg

2,27 M

2,60 M

>1,228 – 1,638 kg

3,03 M

2,60 M

>1,638 – 2,047 kg

3,78 M

2,60 M

>2,047 – 2,457 kg

4,54 M

2,60 M

>2,457 – 2,866 kg

5,30 M

2,60 M