T           Tarif Postfracht über China (Schanghai)  nach Ostsibirien (Wladiwostok,

           Küstenprovinz, Amurland) 16.11.1895 bis 31.07.1914

              Es werden nur die Tarife erfasst, die in den Reichspaketposttarifen oder in den Amtsblättern

              erfasst sind. Es ist nicht auszuschließen, dass über weitere Routen über Schanghai mit

              Spediteuren Versand möglich war.

1            Nach Amurland über Triest, Schanghai, Wladiwostok 16.11.1895 - 1900

1.1         Bedingungen

1.1.1      Leitweg               über Triest, China (Schanghai), durch Vermittlung des Österreichischen Lloyd,

              16.11.1895 – 1900, nur im Sommer;

1.1.2      Bis maximal 50 kg möglich;

1.1.3      Ab Triest nur mit Franko-Zettel bis Wladiwostok möglich, ab dort zahlt Empfänger; bis Triest

              siehe deutsch –österreichischer Tarif  C2;

1.1.4      Versicherungsgebühr bei Wertangabe nur mit Frankozettel ab Triest bis Wladiwostok mög-

              lich, bis Triest siehe deutsch – österreichischer Tarif  C2; keine Nachnahme, kein Eilbote;

 

2            Nach Wladiwostok über Bremen und Deutsche Post in Schanghai, Wladiwostok

              28.12.1898 – 1902

2.1         Bedingungen

1.1.1      Leitweg               über Bremen, Deutsche Post in Schanghai, 28.12.1898 – 1902

1.1.2      Bis max. 10 kg nach Wladiwostok;

1.1.3      Frankierungszwang bis Schanghai, ab Schanghai zahlt der Empfänger;

1.1.4      Wertangabe, Nachnahme, Eilbote nicht zugelassen

2.2         Gewichtstarif nach Wladiwostok über Bremen und Deutsche Post in Schanghai

2.2.1      28.12.1898 – 30.04.1901

von - bis

6,0 kg

M

7,0 kg

M

8,0 kg

M

9,0 kg

M

>10,0 kg

M

28.12.1898–30.04.1901

3,90

3,95

4,00

4,05

4,10

von - bis

>5 – 10 kg

01.05.1901-  1902

3,60 M

 

 

 

3            Nach Ostsibirien über Bremen oder Hamburg und Chinesische Post in Schanghai über

              Wladiwostok 01.01.1899 – 31.07.1914

3.1         Bedingungen

3.1.1      Leitweg               über Bremen oder Hamburg (Deutsche Postdampfer), Chinesische Post in Schanghai,

              01.01.1899 – 31.08.1904 nur nach Wladiwostok, ab 01.09.1904 – 31.07.1914 nach Wladi-

              wostok, Amurland, Küstengebiet;

3.1.2      Bis max. 50 kg, Sperrig: + 50%;

3.1.3      Frankierungszwang bis Schanghai, ab Schanghai bezahlt der Empfänger, wenn der Absende

r             zahlen möchte ist  Frankozettel möglich;

3.1.4      Wertangabe ist unbegrenzt; ein  Versicherungsanteil ab Hamburg oder Bremen wird erst bere-

              chnet, wenn 3 M je 0,5 kg des Gewichts überschritten werden;

              Für Wertpakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gibt es einen Wert-

              tarif (bei dem kein Gewichtstarif bezahlt werden muss) s. 3.2.3; bei normalen Wertpaketen ist

              neben dem Gewichtstarif bis eine Versicherungsgebühr bis Schanghai in Höhe   von 1,50 M je

              100 M des Wertes zu frankieren. Bei Fällen, in denen der Werttarif niedriger ist als der

              Gewichtstarif plus die Versicherungsgebühr, ist letzteres zu frankieren;

3.1.5      Nachnahme, Eilbote nicht zugelassen;

3.2         Gewichtstarife nach Ostsibirien über Bremen (bis 31.1.1905) oder Hamburg,

ab 22.03.1906 auch über Bremen und Chinesische Post in Schanghai über Wladiwostok

01.01.189931.01.1905 und 13.01.1906 - 31.07.1914;    Gewichts- tarif bis Schanghai

see Amtsblatt 14 22.3.06 p56 Berichtigung 'S.358  unter China IIa und S.400 unter

108a Siberien, Ost ist in Sp.3 bei dem erster Stelle angegebenen Leitwege vor „Hamburg“

 zu setzen Bremen od. There are further corrections valid from 1 March 1906 given on

pages 35 and 36 (Amtsblatt 9 27.2.06) but I do not see a correction for Ostsiberien adding Bremen od.

 

The correction you sent PT1905_M400a_Si.gif was issued with Amtsblatt 3 on 13 January 1906 page 8.

The 1905 Paketposttarif does not mention Ostsiberien on page 400 until this correction was issued.

Looking at the PPT for 1901 the route to Wladiwostok is mentioned under China via Bremen

and Hamburg on page 404, stating the freight was paid to Schanghai only. When the PPT for

1905 was issued, this remark had disappeared from China (now page 358).

So there may have been a gap in service between 01.02.1905 and 13.01.1906.

 

von - bis

1,0 kg

M

3,0 kg

M

5,0 kg

M

7,0 kg

M

10,0 kg

M

>10,0 kg

M

01.01.1899-01.04.1901

-

3,50

5,50

6,50

8,50

1,00 je 2 kg mehr

01.05.1901-18.09.1902

-

3,00

5,00

6,00

7,00

19.09.1902-31.01.1905

2,50

01.02.1905-06.03.1910

4,00

5,50

6,50

0,50 je 1 kg mehr

07.03.1910-31.07.1914

2,60

3,15

4,25

6,00

7,00

 


 

3.3         Werttarife nach Ostsibirien über Bremen (bis 31.1.1905) oder Hamburg,

ab 22.03.1906 auch über Bremen und Chinesische Post in Schanghai über Wladiwostok

01.01.189931.01.1905 und 13.01.1906 - 31.07.1914;    Werttarif bis Schanghai

                   Für Wertpakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gibt es einen Wert-

                   tarif (bei dem kein Gewichtstarif bezahlt werden muss); bei normalen Wertpaketen ist neben

                   dem Gewichtstarif bis 31.12.1898 eine Versicherungsgebühr in Höhe von 1,50 M je 100 M zu

                   berechnen. Bei Fällen,  in denen der Werttarif niedriger ist als die Summe aus Gewichtstarif

                   und Versicherungsgebühr, ist letzteres zu frankieren;

 

 

für alle Wertangaben

Mindesttarif

01.01.1899  -  31.07.1914

3,00 M je 100 M

-

 

4            Nach Ostsibirien Hamburg, England und Chinesische Post in Schanghai über Wladi-

              wostok 01.01.1899 – 31.07.1914

4.1         Bedingungen

4.1.1      Leitweg               über Hamburg, England, Chinesische Post in Schanghai, 01.01.1899 – 31.08.1904

              nur nach Wladiwostok, ab 01.09.1904 – 31.07.1914 nach Wladiwostok, Amurland, Küsten

-             gebiet;

4.1.2      Bis max. 50 kg, Sperrig: + 50%;

4.1.3      Frankierungszwang bis Schanghai, ab Schanghai bezahlt der Empfänger, wenn der Absender

              zahlen möchte ist  Frankozettel möglich;

4.1.4      Wertangabe ist unbegrenzt; ein  Versicherungsanteil ab Hamburg oder Bremen wird erst bere-

              chnet, wenn 3 M je 0,5 kg des Gewichts überschritten werden;

              Für Wertpakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gibt es einen Wert-

              tarif (bei dem kein Gewichtstarif bezahlt werden muss) s. 3.2.3; bei normalen Wertpaketen ist

              neben dem Gewichtstarif bis eine Versicherungsgebühr bis Schanghai in Höhe   von 1,50 M je

              100 M des Wertes zu frankieren. Bei Fällen, in denen der Werttarif niedriger ist als der

              Gewichtstarif plus die Versicherungsgebühr, ist letzteres zu frankieren;

4.1.5      Nachnahme, Eilbote nicht zugelassen;

4.2         Gewichtstarife nach Ostsibirien über Bremen (bis 31.1.1905) oder Hamburg,

ab 07.03.1910 auch über Bremen, England und Chinesische Post in

 Schanghai über Wladiwostok 01.01.189931.01.1905 und 13.01.1906 - 31.07.1914;

              Gewichtstarif bis Schanghai

von - bis

1,0 kg

M

3,0 kg

M

5,0 kg

M

7,0 kg

M

10,0 kg

M

>10,0 kg

M

01.01.1899-18.09.1902

-

3,50

5,50

6,50

8,50

1,00 je 2 kg mehr

19.09.1902-31.01.1905

2,50

01.02.1905-31.07.1914

3,00

4,00

5,00

6,00

0,50 je 1 kg mehr

 


 

4.3         Werttarife nach Ostsibirien über Bremen (bis 31.1.1905) oder Hamburg,

ab 07.03.1910 auch über Bremen, England und Chinesische Post in Schanghai über

Wladiwostok 01.01.189931.01.1905 und 13.01.1906 - 31.07.1914;    Werttarif bis Schanghai

                   Für Wertpakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gibt es einen Wert-

                   tarif (bei dem kein Gewichtstarif bezahlt werden muss); bei normalen Wertpaketen ist neben

                   dem Gewichtstarif bis 31.12.1898 eine Versicherungsgebühr in Höhe von 1,50 M je 100 M zu

                   berechnen. Bei Fällen,  in denen der Werttarif niedriger ist als die Summe aus Gewichtstarif

                   und Versicherungsgebühr, ist letzteres zu frankieren;

 

 

für alle Wertangaben

Mindesttarif

01.01.1899  -  31.07.1914

3,50 M je 100 M

12 M

 

5            Nach Ostsibirien über Basel, Genua, Wladiwostok 15.10.1909 – 15.09.1911

              (nur März-August

5.1         Bedingungen

5.1.1      Leitweg über Basel (Gotthard) – Genua  nach Wladiwostok nur von 15 10.1911 – 15.09.1911;

              Es ist möglich über spezielle Agenten in Wladiwostok die Pakete weiterzuleiten;

5.1.2      Bis max. 20 kg; Sperrig: + 50% nach Abzug des Schweizer Gewichtstarifs (bis 5kg: - 0,40 M;

              >5 – 10 kg: - 0,56 M; >10 – 15 kg. – 0,80 M; >15 – 20 kg: -1,20 M);

5.1.3      Frankierungszwang bis Wladiwostok;

 

 

5.1.4      Wertangabe ist unbegrenzt möglich, es wird bis Wladiwostok mit einem Werttarif für Wert-

              pakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gearbeitet (bei dem kein

              Gewichtstarif bezahlt werden muss) s. 5.3.2; bei normalen Wertpaketen ist neben dem

              Gewichtstarif  eine Versicherungsgebühr zu frankieren s. 5.3.1;

 

5.1.5      Nachnahmen sind bis 800 M (Prokuragebühr: 0,01 je M; Mindesttarif: 0,20M) bis Wladiwo-

              stok möglich, wobei beim Empfänger auch noch eine Gebühr eingezogen wird.

5.1.6      Eilbote ist nicht zulässig.

5.2         Gewichtstarif nach Ostsibirien über Basel, Genua, Wladiwostok 15.10.1909 – 15.09.1911

              (nur März  - August)

              Es müssen der deutsche, und der ausländische Gewichtstarif summiert werden.

5.2.1      Es müssen für den deutschen Gewichtstarif bis 5 kg 0,40 M angesetzt werden, >5 kg der Tarif

              nach C2;

5.2.2      Der ausländische Anteil des Gewichtstarifs ist in folgender Tabelle erfasst:


von - bis

5,0 kg

M

7,0 kg

M

10,0 kg

M

12,0 kg

M

15,0 kg

M

17,0 kg

M

20 kg

M

17.05.1911-15.09.1911

10

12,80

13,60

16,00

17,60

20,00

21,60


5.3         Werttarife nach Ostsibirien über Basel, Genua, Wladiwostok 15.10.199 – 15.09.1911

              Wertangabe ist unbegrenzt möglich, es wird bis Wladiwostok mit einem Werttarif für Wert-

              pakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren gearbeitet (bei dem kein

              Gewichtstarif bezahlt werden muss) s. 5.3.2; bei normalen Wertpaketen ist neben dem

              Gewichtstarif  eine Versicherungsgebühr zu frankieren s. 5.3.1;

5.3.1      Die Versicherungsgebühr für normale Wertpakete setz sich aus einem Schweizer Anteil von

               0,04 M je 240 M und einer Versicherungsgebühr für alle anderen Länder bis Wladiwostok

              von 0,80 M je 80 M zusammen.

5.3.2      Der Werttarif für Wertpakete mit Gold -, Silbersachen, Juwelen, Uhren, Wertpapieren (bei

              dem kein Gewichtstarif bezahlt werden muss) setzt sich aus der Schweizer Komponente und

              dem Werttarif der übrigen Länder zusammen:

              Schweizer Komponente: jeweils 0,04 M je 240 M und bei folgenden Gewichten eine

              Schweizer Gewichtstarifkomponente: bis 5 kg: 0,40 M; bei >5 – 10 kg: 0,56 M;

              bei >10 – 15 kg: 0,80 M; bei >15 – 20 kg: 1,20 M;

              Werttarif der übrigen Länder bis Wladiwostok: 3,20 M je 80 M.