14

6            Tarif Postfracht  nach Schweden  01.01.1880 – über Dänemark  bis

           30.09.1888, über Stralsund bzw. Lübeck direkt bis 09.11.1888

              (in Schweden wird nur noch mit 1 Zone gerechnet; Versicherungsgebühren ab

              01.01.1883 geändert, ab 01.10.1881 Postpakete, s. 1. )

                  

6.1         Bedingungen

6.1.1      Leitweg im Transit durch Dänemark, Taxgrenzpunkt Woyens (heute Vojens), über

              Kiel - Korsoer - Kopenhagen - Malmö; ab August 1883 nur noch Leitwegangabe:

              Hamburg;

6.1.2      Leitweg Stralsund -  Malmö, direkt, Taxgrenzpunkt Woyens (nur Mai - September,

              ab 1887 bis Oktober), wobei auch der Bereich ≤ 75 km um Stralsund nach der

              deutschen Entfernungsstufe ≤ 75 km berechnet werden.

6.1.3      Leitweg über Seeweg Lübeck direkt - Kopenhagen - Malmö, nur Pakete 5 kg,

              Taxgrenzpunkt Woyens; (nur Mai - September, ab 1887 bis Oktober)

6.1.4      Ab 01.10.1881 Postpakete bis 3 kg (ab 01.01.1896 bis 5 kg) nach den Regularien des

              Weltpostvereins   möglich (Dimension  ≤ 60 cm, max. 20 l), hierbei ab   01.04.1886

              auch Wertangabe und Nachnahme möglich; bis 31.12.1895 kein Sperrig  möglich. In

              allen Fällen, in denen die Regularien des Weltpostvereins nicht eingehalten werden,

              handelt es sich um Postfracht; siehe Kapitel 1 Postpakete.

6.1.5      Max. 25 kg, mit und ohne Wert,  Sperrig bei Postfrachtstücken bis 5 kg möglich  

6.1.6      Sendungen mit Nachnahmen bis 150 M möglich, 2 Pf. je M, Minimum 10 Pf.    

6.1.7      Sendungen können unfrankiert oder bis zum Bestimmungsort oder bis zur deutschen

              Ausgangsgrenze frankiert werden. Auch eine Frankatur bis zur dänischen Ausgangs-

              grenze war bis 30.06.1892 möglich. Ab 01.10.1883 kann Postfracht  ≤ 5 kg nur noch

              frankiert versandt werden.

6.1.8      Die Wertangabe ist auf dem Leitweg im Transit durch  Dänemark bis 31.12.1882 auf

              9000 M begrenzt und ab 01.01.1883 unbegrenzt. Auf den anderen Leitwegen ist die

              Wertangabe unbegrenzt.

 

6.2         Tarif  für Postfracht bis 5 kg über Dänemark, auch mit Wert, Nachnahme oder

              Sperrig 01.01.1880 - 30.09.1888

              Es muß der gemeinsame deutsch – dänische Gewichtstarif und der schwedische Ge-

              wichtstarif  addiert werden.     

6.2.1      Gemeinsamer deutsch – dänischer Gewichtstarif:   5 kg frankiert: 0,80 M;

             Sperrgutzuschlag:  + 0,40 M; für unfrankierte Postfracht bis 30.09.1883:  + 0,20 M.

6.2.2      Schwedischer Gewichtstarif (der Mindesttarif von 60 Öre entfällt ab 05.05.1882):

             0,5 kg        : 30 Öre;        0,5 - 1,0 kg: 50 Öre;     >1,0 - 1,5 kg : 90 Öre;     

              >1,5 - 5,0 kg: 30 Öre je 0,5 kg;    daher Beispiel 4,5 - ≤ 5 kg : 3 Kr. = 3,45 M

             Entsprechend der Tabelle unter 2.1 ist die Gesamtzahl an Öre (einschließlich

             Versicherungsgebühren bei angegebenem Wert) in die Markwährung umzurechnen.

6.2.3      Postfrachtstück über Dänemark bis 5 kg mit Wertangabe, Versicherungsgebühr wie

              unter 5.5.2 beschrieben, ab 01.01.1883 schwedische Versicherungsgebühr  wie

              1.4 beschrieben, ab 01.6.1883 ist die dänische Versicherungsgebühr mit 4 Öre

              je            160 M anzusetzen.

6.2.4      Nachnahme s. 4.1.4

 

6.3         Tarif Postfracht bis 5 kg über Stralsund – Malmö direkt oder Lübeck-Kopen-

              hagen - Malmö direkt 01.01.1880 - 09.11.1888

              Es muss der gemeinsame deutsche und deutsch-schwedische Seetarif und der

              schwedische Gewichtstarif  addiert werden.

6.3.1      Gemeinsamer deutscher Gewichtstarif und deutsch - schwedischer Seetarif bis 5 kg

             einheitlich 0,80 M.

             Sperrgutzuschlag:  + 0,40 M; bis 30.09.1883 für unfrankierte Postfracht:  + 0,20 M.

              Ab 01.10.1883 muss Postfracht  ≤ 5 kg frankiert versandt werden.

6.3.2      Schwedischer Gewichtstarif wie unter 6.2.2 beschrieben.

6.3.3      Zu den Gewichtstarifen 6.3.1 und 6.3.2 ist die deutsche und die schwedische

              Versicherungsgebühr entsprechend 4.2.5 und ab 01.01.1883 wie in Tab. 1.4

              beschrieben, hinzuzurechnen.

6.3.4      Nachnahme s. 4.14.

 

6.4         Tarif für Postfracht über 5 kg über Dänemark (auch Wertangabe, Nachnahme)

              01.01.1880 - 30.09.1888

6.4.1      Gewichtstarif  über Dänemark (Taxgrenzpunkt Woyens)

              Es müssen der deutsche und der gemeinsame dänisch – schwedische Gewichtstarif

              addiert werden.

6.4.1      Deutscher Gewichtstarif wie unter 3.1 beschrieben

6.4.2      Gemeinsamer dänisch – schwedischer Gewichtstarif  nach folgender Tabelle:

 

dänisch-schwedischer Gewichtstarif 01.01.1880 - 30.09.1888

Gewicht

Gewicht

Gewicht

Gewicht

  kg

M

M

M

kg

M

kg

M

>5,0 - 5,5

4,45

>10,0 - 10,5

8,25

>15,0 - 15,5

12,15

>20,0 - 20,5

16,00

>5,5 - 6,0

4,80

>10,5 - 11,0

8,65

>15,5 - 16,0

12,60

>20,5 - 21,0

16,40

>6,0 - 6,5

5,20

>11,0 - 11,5

9,05

>16,0 - 16,5

12,90

>21,0 - 21,5

16,75

>6,5 - 7,0

5,55

>11,5 - 12,0

9,45

>16,5 - 17,0

13,30

>21,5 - 22,0

17,15

>7,0 - 7,5

5,95

>12,0 - 12,5

9,85

>17,0 - 17,5

13,70

>22,0 - 22,5

17,35

>7,5 - 8,0

6,35

>12,5 - 13,0

10,20

>17,5 - 18,0

14,10

>22,5 - 23,0

17,95

>8,0 - 8,5

6,75

>13,0 - 13,5

10,60

>18,0 - 18,5

14,45

>23,0 - 23,5

18,35

>8,5 - 9,0

7,15

>13,5 - 14,0

11,00

>18,5 - 19,0

14,85

>23,5 - 24,0

18,70

>9,0 - 9,5

7,55

>14,0 - 14,5

11,40

>19,0 - 19,5

15,25

>24,0 - 24,5

19,10

>9,5 - 10,0

7,90

>14,5 - 15,0

11,80

>19,5 - 20,0

15,65

>24,5 - 25,0

19,45

 

6.4.3      Bei Postfracht über 5 kg über Dänemark nach Schweden mit Wertangabe ist bis zum

              31.12.1882 die Versicherungsgebühr und wie unter 4.4.3 beschrieben zu berechnen.

              Ab dem 01.01.1883 ist die Wertangabe unbegrenzt  und die Versicherungsgebühren

              berechnen sich bis zum 01.10.1888 folgendermaßen: die deutsche Versicherungs-

              gebühr, wie unter  3.3; hinzu kommt die dänische  Versicherungsgebühr von 8 Öre je

              225 M,   und die schwedische Versicherungsgebühr entsprechend  1.4.

6.4.4      Nachnahme s. 4.1.4

6.5         Tarif für Postfracht über 5 kg über Stralsund  - Malmö direkt, (auch Wert-

              angabe, Nachnahme) 01.01.1880 - 09.11.1888

              Es müssen zunächst der deutsche Gewichtstarif, der gemeinsame deutsch

              schwedische Seetarif  und der schwedische Gewichtstarif summiert werden.

6.5.1      Deutscher Gewichtstarif wie unter 3.1 beschrieben                                                            

6.5.2      Gemeinsamer deutsch – schwedischer  Seetarif  wie in 4.3.2 beschrieben, allerdings

              sind nur Werte von 5,5kg bis 25 kg zulässig.

6.5.3      Schwedischer Gewichtstarif  analog 6.2.2 (Mindesttarif von 60 Öre entfällt ab

              05.05.1882):

              0,5 kg : 30 Öre;        0,5 - 1,0 kg: 50 Öre;     >1,0 - 1,5 kg : 90 Öre;     

              >1,5 kg bis  25,0 kg: 30 Öre je 0,5 kg;  

              Beispiel 24,5 - 25 kg:

              25 kg - 1,5 kg = 23,5 kg; 23,5 : 0,5 = 47;  47 × 30 Öre = 14,10 Kr.;

              14,10 + 0,90 Kr. = 15,00 Kr

             Entsprechend 2.1 ist die Gesamtzahl an Öre (einschließlich Versicherungsgebühren

             bei angegebenem Wert) in die Markwährung umzurechnen.

6.5.4      Bei Postfracht über 5 kg über Stralsund direkt nach Schweden mit Wertangabe ist bis

              zum 31.12.1882 die Versicherungsgebühr und wie unter 4.2.5 beschrieben zu berech-

              nen. Ab dem 01.01.1883 ist bis zum 31.03.1893 kommt zur deutschen Versiche-

              rungsgebühr, wie unter  3.3 beschrieben die schwedische Versicherungsgebühr

              entsprechend 1.4.

6.4.4      Nachnahme s. 4.1.4