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F F1 F1.1 F1.2 F1.3 F1.4 F1.5 F1.6 F2 F3 F3.1 F3.2 |
Postfracht vom
Deutschen Reich nach Serbien 31.03.1900 –
31.01.1909 Bedingungen Die Beförderungswege gehen über Österreich bis 31.01.1905 über die Taxgrenzpunkte Semlin, Klenak, Orsova nach Serbien; ab 01.02.1905 gilt nur noch der Taxgrenzpunkt Semlin. Zugelassen ist Postfracht bis maximal 50 kg. Der angegebene Wert der Sendung ist unbegrenzt. Ab 05.11. 1901 können Postfrachtstücke ≤ 5 kg, bei denen der Wert auf 400 M begrenzt ist, mit dem Gewichtstarif von Postpaketen frankiert werden (siehe A) und ab 21.07.1906 ist die Anwendung der Versicherungsgebühr für Postpakete (siehe B.) möglich. Sperrige Pakete möglich; Gewichtstarife u. Serbische Versicherungsgebühr: + 50%; Ab 01.09.1902 sind Nachnahmen bis 400 M zugelassen, Prokuragebühr: 0,01M je M, Mindest- Gebühr: 0,20 M, Betrag ist auf einen durch 5 Pf. teilbaren Betrag zu runden; Nachnahmen können nur bis zum Bestimmungsort frankiert versandt werden. Die Postfracht kann außer bei Nachnahmen entweder unfrankiert oder bis zur Österreichischen Grenze oder bis zum Bestimmungsort frankiert versandt werden, Bei unfrankierten Paketen ist ein Zuschlag von 0,20 M zu bezahlen.
Deutsch-Österreich-Ungarische Gewichtstarife und
Versicherungsgebühren vom Deutschen Reich 01.11.1878 – 31.07.1916 Der Deutsch-Österreichisch-Ungarische Gewichtstarif aus
B2.2.1 (Tabelle 3) wird bis 31.01.1905 bis zu den Taxgrenzpunkten Semlin, Klenak oder Orsova (s. E3.1 Tabelle 14) und ab 01.02.1905 in allen
Fällen bis Semlin angesetzt, und im Falle von
Wertangabe ist die gemeinsame Deutsch-Österreichisch-Ungarische
Versicherungsgebühr aus B2.2.2 (Tabelle 4) zu addieren. Serbische Gewichtstarife und Versicherungsgebühren
31.03.1900 – 31.01.1909 Der Serbische Gewichtstarif wird aus Tabelle 17 abgelesen; bei Wertangabe wird in E3.3 Tabelle 16 die Versicherungsgebühr abgelesen. Die erhaltenen Beträge werden gegebenenfalls summiert. Wenn beim zu zahlenden Betrag der Pfennigbetrag nicht durch 5 Pfennig teilbar ist, ist dieser auf den nächsthöheren durch 5 Pfennig teilbaren Betrag aufgerundet. Serbischer Gewichtstarif 31.03.1900 – 16.05.1911
*) Ab 05.11.1901 gelten bis 5 kg
folgende Gewichtstarife
Belgrad, Sabac, Tekija: ≤
5kg: 0,16 M
Alle
übrigen Orte: ≤ 5kg: 0,40 M, Alle anderen Gewichtstarife bleiben bis 30.09.1907 gleich. Serbische Versicherungsgebühr 21.05.1896 – 31.01.1909 siehe E3.3 Tabelle 16 21.07.1906 gelten für Postfrachtstücke bis 5 kg bis 400 M die Versicherungsgebühren für Postpakete, s. A2. |
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