G3
Postfracht
vom Deutschen Reich nach Spanien
über Elsaß-Lothringen
09.04.1876
– 31.07.1914
G3.1 Über
Elsaß-Lothringen
09.04.1876 – 25.07.1876
Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.
Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu frankieren. Hierfür muss für die
gesamte Strecke bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt werden. Die
Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bestimmungsort sind vom Empfänger zu
tragen.
G3.2 Über Elsaß-Lothringen 26.07.1876 – 29.08.1879
Wie G3.1, der letzte Satz heißt jetzt: Die Postfrachtstücke können nur zu Stationen der Spanischen
Nordbahn (Irun, San Sebastian, Alsasua, Vitoria, Miranda, Burgos, Venta de Bannos, Valladolid,
Medina, Avila, Escurial, Madrid) adressiert werden, Sendungen nach anderen Orten müssen an einen
Korrespondenten in Irun oder Madrid adressiert werden, der die Weiterbeförderung übernimmt. Die
Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze an bis zum Empfänger sind vom Empfänger zu
tragen.
G3.3 Über
Elsaß-Lothringen
30.08.1879 – 24.01.1883
Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.
Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu frankieren. Hierfür muss für die
gesamte Strecke bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt werden. Die
Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Empfänger sind vom Empfänger zu
tragen.
G3.4 Über
Elsaß-Lothringen
25.01.1883 – 23.11.1883
Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.
Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu frankieren. Hierfür muss für die
gesamte Strecke bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt werden. Die
Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bahnhof des Bestimmungsortes sind vom
Empfänger zu tragen. Der Empfänger ist verpflichtet das Paket beim Bahnhof abzuholen. Es wird
empfohlen dem Empfänger mittels Brief von dem zu erwartenden Paket zu informieren.
G3.5 Über
Elsaß-Lothringen
24.11.1883 – 03.08.1884
Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.
Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu bezahlen. Hierfür muss für die
Strecke bis zur Deutsch-Französischen Grenze (Taxgrenpunkt: Avricourt) frankiert werden und für
die Strecke Deutsch-Französische Grenze bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel
ausgefüllt werden. Die Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bahnhof des
Bestimmungsortes sind vom Empfänger zu tragen. Der Empfänger ist verpflichtet das Paket beim
Bahnhof abzuholen. Es wird empfohlen dem Empfänger mittels Brief von dem zu erwartenden Paket
zu informieren.
Der Deutsche Anteil bis Avricourt kann den folgenden beiden Tabellen entnommen werden:
|
Tabelle 1a Deutscher
Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914 „Sperrig“
ab 07.05.1888: +
50%; |
|
|
Periode |
01.01.1875 – 31.07.1914 |
|
Entfernung km |
≤75
≤150
≤375
≤750
≤1125
>1125 |
|
Pakete bis 5kg |
0,25M
0,50M
0,50M
0,50M
0,50M
0,50M
|
|
bis 6kg |
0,30M
0,60M
0,70M
0,80M
0,90M
1,00M |
|
Über 6kg je kg |
0,05M
0,10M
0,20M
0,30M
0,40M
0,50M |
Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Gebühren bis Avricourt hinzuzurechnen:
|
Tabelle 1b Deutsche
Versicherungsgebühr 01.01.1876 – 31.07.1914 |
||
|
je
300 M |
0,05
M |
Mindestgebühr:
0,10 M |
04.08.1884 – 30.06.1885 Strecke über Elsaß-Lothringen für Postfracht nicht möglich.
G3.6 Über
Elsaß-Lothringen
01.07.1885 – 31.07.1914
Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.
Die Pakete müssen an einen Kommissionär nach Handaye oder Cerbère adressiert werden, der die
Weiterbeförderung zu einem der zugelassenen Bahnhöfe in Spanien vermittelt (Es werden Listen der
zugelassenen Kommissionäre und der zugelassenen Bahnhöfe angeführt).
Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu bezahlen. Hierfür muss für die Strecke bis
zur Deutsch-Französischen Grenze (Taxgrenpunkt: Avricourt) frankiert werden und für die Strecke
Deutsch-Französische Grenze bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt
werden. Die Kosten für die Kommission von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bahnhof
des Bestimmungsortes sind vom Empfänger zu tragen. Der Empfänger ist verpflichtet das Paket beim
Bahnhof abzuholen. Es wird empfohlen dem Empfänger mittels Brief von dem zu erwartenden Paket
zu informieren.
Der Deutsche Anteil bis Avricourt kann den beiden Tabellen 1a, 1b (siehe unter G3.5) entnommen
werden.
Ab 24.08.1889 ist zu berücksichtigen, dass ein Mindest-Gewichtstarif von 0,50 M (Sperrgut 0,75 M)
einzuhalten ist.