D2
Postfracht vom Deutschen Reich in die Türkei über Triest
(Österreichischer Lloyd)
01.01.1899 – 29.11.1915
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Über Triest ab
01.01.1899–31.07.1914 und 03.09.1914–30.09.1914 (oder bei den einzelnen Orten angegebene Daten) zu allen Orten bis 50 kg; Wertangabe unbegrenzt; (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) nach: 1a. Orte mit Österreichischen Postämtern in Europa
(1.8.1914 – 2.9.1914 kein Postverkehr!):
1b. Orte mit Agenturen des Österreichischen Lloyd in
Europa: 01.01.1898 bis 30.09.1907 Salahora, 2a. Orte mit Österr. Postämtern in der asiatischen
Türkei(1.8.1914-2.9.1914 kein Postverkehr!):
2b. Orte mit Agenturen des Österr. Lloyd in der asiat. Türkei(1.8.1914-2.9.1914 kein Postverk.):
3. Orte in Griechenland bei denen die Deutsche Post
die Agenturen des Österreichischen Lloyd nutzte:
4. Sendungen nach anderen nicht aufgeführten Orten sind an einen Korrespondenten oder Agenten des Österreichsch-Ungarischen Lloyd in einem der Ausschiffungshäfen zu richten. Pakete nach Janina werden nur bis Santi-Quaranta (bis 26.04.1904, anschließend bis 31.01.1905 bis Jaffa, ab 01.10.1907 nur bis Santi-Quaranta) und nach Jerusalem nur bis 31.01.1905 bis Jaffa befördert, von wo die benachrichtigten Empfänger die Pakete abholen müssen. Pakete nach Adrianopel werden bis 16.01.1900 nur bis Constantinopel befördert von wo sie die benachrichtigten Empfänger abholen müssen. Ab 17.01.1900 – 30.04.1901 unterliegen die Pakete nach Adrianopel keinen Extra-Bestimmungen. Ab 01.05.1901 nur bis Constantinopel, s. oben; |
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2 2.1. 2.2 2.3 2.4 |
Tarife und Gebühren
01.01.1899 – 30.09.1914 (mit
wenigen Ausnahmen auch länger) Über Triest (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) Die Sendungen können entweder unfrankiert oder bis Triest frankiert abgesandt werden. Pakete nach San Giovanni di Medua sind bis zum Ausschiffungshafen zu frankieren. Gemeinsamer Deutsch-Österreichischer Tarif ist
bis zum Taxgrenzpunkt Triest zu berechnen:
Deutsch-Österreichische Versicherungsgeb: 0,05 M je 300 M, bei einer Mindest-Gebühr von 0,10 M; Tarife und Gebühren ab Triest bis zum Bestimmungshafen
01.01.1899 – 31.12.1899: Je 5 kg: 0,80 M; für Sperrgut + 50%; Ab 01.01.1899 – 31.12.1899 ist die Versicherungsgebühr ab Triest bis zum Bestimmungshafen mit 0,20 M je 240 M anzusetzen; falls der Absender es wünscht, kann er eine Versicherungsgebühr gegen Seegefahr abschließen, diese kostet weitere 0,24 M je 240 M. Tarife und Gebühren ab Triest bis zum
Bestimmungshafen 01.01.1900 –26.04.1904: Je 5 kg: 0,84 M; für Sperrgut bis 09.02.1902 + 50%; dann bis 26.04.1904 kein Sperrgutzuschlag ab Triest. Ab 01.01.1899 – 26.04.1904 ist die Versicherungsgebühr ab Triest bis zum Bestimmungshafen mit 0,21 M je 240 M anzusetzen; falls der Absender es wünscht, kann er eine Versicherungsgebühr gegen Seegefahr abschließen, diese kostet weitere 0,25 M je 240 M. Nach Addition von Tarifen und Gebühren ist die Summe auf einen durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden Ab 10.02.1902 – 26.04.1904 Nachnahmen bis 400 M zugelassen, Prokuragebühr: 0,01 M je M, Mindestgebühr: 0,20 M; Tarife und Gebühren ab Triest bis zum
Bestimmungshafen 27.04.1904 – Mitte 1915 :
Für Sperrgut bis 09.02.1902 + 50%; dann bis 26.04.1904 kein Sperrgutzuschlag ab Triest. Ab 27.04.1904 nach Orten mit Österreichischen Postämtern + 50%, nach Orten mit Agenturen des Österreichischen Lloyd kein Zuschlag. Ab 27.04.1904 ist die Versicherungsgebühr ab Triest bis zum Bestimmungshafen bei Orten mit Österreichischen Postämtern mit 0,12 M je 240 M anzusetzen; bei Paketen nach Orten mit Agenturen des Österreichischen Lloyd 0,08 M je 240 M; nach Addition von Tarifen und Gebühren ist die Summe auf einen durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden; Ab 27.04.1904 - 30.09.1907 Nachnahmen nur zu Österreichischen Postämtern bis 800 M zugelassen, Prokuragebühr: 0,01 M je M, Mindestgebühr: 0,20 M; ab 01.10.1907 auch zu allen anderen Postämtern; Nachnahmeverkehr ab 09.11.1914 eingestellt. „Postlagernde“ Pakete sind nur nach Orten mit Österreichischen Postämtern zugelassen. |