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Postfracht vom Deutschen Reich in die Türkei weiter als

Beirut, Jaffa, Jerusalem, Smyrna 01.02.1905 – 30.09.1914

 

Über Hamburg oder Bremen, siehe L,  zu Spediteuren, die weitervermitteln.

Maximal-Gewicht: 20 kg, Wertangabe und Nachnahme nicht zulässig; Sperrgut möglich;

Pakete zulässig über Beirut nach:

Aleppo*, Damaskus*, Hama*, Homs*;

Weiterbeförderung durch Spediteur: J. & N. Gorra in Beirut (beauftragt durch Deutsche Post);

Pakete zulässig über Jaffa nach:

Asdod, Cäsarea*, Ghaza, Lydda, Mejdal-Askalon, Nablus;

Weiterbeförderung durch Spediteur: Eduard Aberle in Jaffa (beauftragt durch Deutsche Post);

Pakete zulässig über Jerusalem nach:

Es-Salt (Ostjordanland), Hebron, Kerak (Ostjordanland), Ramallah, Nazareth;

bis 30.09.1907: Bethlehem, Bet-Dschala, anschließend siehe L;

Weiterbeförderung durch Spediteur: Reinhold Aberle in Jerusalem (beauftragt durch Deutsche Post);

Pakete zulässig über Smyrna zu allen Stationen der Eisenbahnen

Smyrna-Magnesia-Afion-Karahissar; Magnesia-Somak; Smyrna-Burnabat; Smyrna-Tourbali-Diner-Chivril; Tourbali-Ödemisch;   nach (Hauptorte):

Alascheher*, Akhissar, Afion Kara-Hissar*, Aïdin*, Ayasoluk, Balachik, Baïndir, Burnabat, Cassaba*,

Chivril, Denislü, Diner, Inaï, Kiosk, Kirkagadj, Magnesia*, Menemen, Nazelli (Nazli)*, Ödemisch,

Salihli, Seraikeuy, Sokia, Somak, Tireh, Tourbali, Uschak*;

Weiterbeförderung durch Spediteur Shahoum in Smyrna (beauftragt durch Deutsche Post);

 

Die mit * gekennzeichneten Orte sind dem Türkischen Paketdienst angeschlossen, es empfiehl sich

Pakete nach diesen Orten als Postpakete (siehe A) zu versenden.

 

Tarife

Die Sendungen müssen vom Absender bis zum Wohnort des Spediteurs frankiert werden  (siehe L).

Sämtliche weiteren Gebühren (Besorgungsgebühr des Spediteurs, Weiterbeförderunskosten)

werden mit Zoll- und und Zollnebengebühren (Hafengebühr, Trägerlohn, Zolllagergebühr) vom Empfänger eingezogen.

Der Absender muss sich  bei der Einlieferung schriftlich verpflichten, im Falle der Unbestellbarkeit  sämtliche Kosten einschließlich der Rückbeförderung zu übernehmen.