Brief


Eine Begriffsbestimmung für Briefe sucht man in den Postordnungen vergeblich. Ursprünglich sind es verschlossene schriftliche Mitteilungen. Die Post fragte jedoch nicht nach dem Inhalt. Man kann für die Zeit bis 1900  eine Definition so beschreiben: Ein Brief ist eine verschlossene Postsendung bis 250 Gramm Gewicht, die der Absender nicht als Paket einliefert.
Ende 1874 sah sich jedoch die Postverwaltung zu zwei Enschränkungen gezwungen:
1. Rollen waren nicht als Briefe zugelassen.
2. "Zur Beförderung als Brief sind nur solche Sendungen geeignet, welche ihrer Form und Beschaffenheit nach in die Briefbunde verpackt werden können und bei denen ohne Beschädigung des Inhalts eine deutliche Stempelung , sowohl auf der Vorderseite wie auf der Rückseite möglich ist. Pappkästchen usw. können als Briefe zugelassen werden, wenn sie über die Ausdehnungen eines starken Briefes, namentlich in Beziehung auf die Dicke nicht hinausgehen." Diese interne Dienstanweisung wurde großzügig ausgelegt und nicht in die Postordnungen aufgenommen.
Strenge Vorschriften über die Maße eines Briefes gab es bis 1900 nicht.

Dagegen gab es Vorschriften für die Außenseite des Briefes.
Alle Angaben, die einer brieflichen Mitteilung gleichzusetzen sind, waren verboten.
Neben der Anschrift des Empfängers durfte bis 1886 nur Name und Firma des Absenders angebracht werden.
Ab 1886  bis 1892 waren weitere Angaben zum Absender zugelassen, soweit sie nicht mehr als 1/6 der Fläche des Briefumschlages einnehmen. Auf der Verschlussklappe waren Zeichen und Abbildungen  als Siegel- oder Stempelersatz erlaubt.
Ab 1892 waren weitere Angaben und Abbildungen erlaubt, wenn sie die Deutlichkeit der Aufschrift nicht beeinträchtigen und postdienstliche Vermerke gestatten.
Die Form der Briefanschrift war nicht vorgeschrieben, es war aber allgemeiner Usus, den Namen des Empängers in der Mitte  und den Bestimmungsort unten rechts anzugeben. Eine Wohnungsangabe bürgerte sich erst allmählich für die größeren Städte ein und wurde unter dem Bestimmungsort angebracht.
Eine Absenderangabe war weder vorgeschrieben noch üblich.

Briefumschläge waren zunächst nicht häufig. Man benutzte einfache Papierbögen, die teilweise als Briefumschlag benutzt und gefaltet wurden oder einseitig beschriebene gefaltete Bögen, deren unbeschriebene Außenseite der Adressierung diente (Faltbriefe).