Briefe an Behörden sollte man ausreichend frankieren!
![]() ![]() Herr Weinrich hat den Brief (s. Abb. 1) ganz normal mit einer 10-Pfennig-Marke (41b) frankiert. Im Postamt Saargemünd 2 stellt man fest, dass der Brief Übergewicht hat, zeichnet dies korrekt mit einer 2 (oben links) aus und taxiert 20 Pf. nach. ![]() ![]() Die Eisenbahn-Direction ist offensichtlich nicht begeistert über Briefe, die ungenügend frankiert sind. Weil dies öfter vorkommt, besitzt die Kanzlei der Direktion einen Aufkleber (s. Abb. 4), auf dem der Absender vermerkt und bestätigt wird, dass die Kanzlei das zunächst bezahlte Nachporto erstattet bekommen hat. ![]() ![]() Der Briefumschlag mit dem Aufkleber wird zu dem Postamt Cöln 1 zurückgebracht, das Nachporto erstattet, auf dem Umschlag ein Entlastungsstempel angebracht (s. Abb. 5), und auf der Vorderseite vermerkt: "Umschlag zurück". ![]() ![]() Dieses wird auf dem Aufkleber vermerkt und der Umschlag erneut auf den Weg gebracht. Die Ankunft in der Postagentur in Kleinblittersdorf wird bestätigt (s. Abb. 7) und der Landbriefträger kann die 20 Pf. im 5 km entfernten Hanweiler bei Herrn Weirich eintreiben. Was für ein Aufstand für 20 Pf.! Es bleibt nachzutragen, dass gemäß § 44 Abs. 6 der Postordnung Reichs- und Staatsbehörden befugt sind, auch nach erfolgter Annahme und Eröffnung portopflichtiger Sendungen die Briefumschläge zu dem Zwecke an die Postanstalt zurückzugeben, das Porto von dem Absender nachträglich einzuziehen. Belege mit solchen Nachforderungen von Behörden gibt es sicher häufiger, aber mit so perfekter Dokumentation wohl selten. |