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Entfernung zwischen zwei Postorten
Ab 1.1.1868 besteht eine Einteilung des Gebietes der Norddeutschen Post und der Postgebiete von Österreich, Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg sowie ihrer Grenztaxorte in quadratische Taxfelder von je 2 Meilen Seitenlänge (1 Geogr. Meile = 7,42 km). Jedes Taxquadrat ist durch zweiTaxzahlen gekennzeichnet, die die relative Lage des Taxquadrats im Taxgebiet kennzeichnen. Die erste Zahl taxB (geogr. Breite) gibt die relative Lage in Nord-Süd-Richtung an, die zweite taxL (geogr. Länge) gibt die relative Lage in Ost-West-Richtung an, jeweils in Meilen gemessen. Jedem Postort ist das Taxquadrat zugeordnet, in dem der Postort liegt. Diese Angaben sind in der Tabelle der Postorte 1868-71 enthalten für alle Postorte des NDP und aus Baden sowie für ausgewählte Orte in Bayern, Württemberg und Österreich-Ungarn und die Grenztaxorte für die Postfracht. Für die Berechnung von entfernungsabhängigen Portobeträgen gilt als Entfernung zweier Postorte P1 und P2 die Länge der Diagonalen von der Mitte des einen Taxquadrats bis zur Mitte des zweiten Taxquadrats. Diese berechnet sich durch folgende Formel (Satz des Pythagoras), wobei die Bruchmeilen nach den Vorschriften zur Portoberechnung wegfallen: Entfernung = ganzzahliger Anteil ( sqrt ( (taxB(P1)-taxB(P2))² + (taxL(P1)-taxL(P2))²))
Diese Berechnung wird für zwei Postorte durchgeführt, wenn Sie unten zwei Ortsnamen eingeben und auf 'Entfernung berechnen' drücken. Beide Namen müssen exakt den Einträgen in der Tabelle Postorte 1868-71 entsprechen. Im Zweifel suchen Sie erst die entsprechenden Bezeichnungen ( Suche ). |