III.B Postfracht
vom Deutschen Reich nach Italien
über Österreich über Triest
01.01.1875
– 04.05.1897
01.01.1875 – 22.04.1884 war Beförderung über Triest nach allen Orten Italiens außer
Sizilien möglich, vom Österreichischen Triest mittels Dampfschiffen des Österreichi-
schen Lloyd (ab 26.01.1882 auch mittels anderer Schiffe) über die Hafenorte
Venedig, Brindisi , Ravenna (bis 26.03.1878) und Ancona.
Ab 23.04.1884 – 04.05.1897 war Beförderung nur in die Hafenstädte Venedig,
Brindisi und Ancona (bis 04.07.1892) möglich.
III.B.1 1. 2. 3. 4. 5. |
Bedingungen Leitweg : „via Triest“ Maximales Gewicht: 50 kg; Wertangabe unbegrenzt; Sendungen ohne Wertangabe müssen bis 25.01.1882 bis zu einem der Hafenorte frankiert versandt werden. Sendungen mit Wertangabe können unfrankiert oder bis zu einem der Hafenorte frankiert abgesandt werden. Ab 26.01.1882 können auch Pakete ohne Wertangabe unfrankiert versandt werden. Der Tarif setzt sich zusammen aus dem deutsch-österreichischen Gewichtstarif, s. III.B.2, der Deutsch-Österreichischen Versicherungsgebühr, s. III.B.2, dem Italienischen Gewichts- oder Werttarif s. III.B.3.1 – B.III.3.2 oder Den Italienischen Gewichtstarif und die zusätzliche Italienische Versicherungsgebühr B.III.3.3. |
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